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Korona: Ausgabe eines Gutscheins statt Barauszahlung

Angenommen einer Ihrer Kunden möchte Ihnen Ware zurückgeben. Wenn Sie in einem solchen Fall keine Barauszahlung vornehmen möchten, können Sie dem Kunden auch einen Gutschein über den Rückgabebetrag ausstellen.

In folgendem Beispiel zeigen wir Ihnen, welche Schritte Sie hierfür durchführen sollten:

  1. Führen Sie eine Warenrücknahme durch.
    Weitere Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Lektion der Kassenschulung für Libri.Pro bzw. der Kassenschulung für JWWS.
  2. Erstellen Sie einen Gutschein über die Summe der Warenrücknahme.
  3. Nun können Sie den Beleg (der jetzt eine Summe von 0,00€ haben sollte) abschließen.
  4. Es werden folgende drei Belege gedruckt:
    • Prepaidaufladungs-Beleg: Ein Beleg über die Aufladung eines Prepaid-Kontos
    • Prepaidkarte: Der Gutscheinbeleg mit Barcode (für Ihren Kunden)
    • Warenrücknahme-Beleg inkl. der Gutschein-Position

Den Gutscheinbeleg mit Barcode geben Sie Ihrem Kunden mit oder kleben ihn auf Ihre Gutscheinvorlagen. Dieser Beleg dient als Nachweis und wird bei der Einlösung des Gutscheins benötigt.

Das Beispiel anhand eines Korona-Gutscheins:

Sie können dieses Vorgehen auch mit der JWWS-Gutscheinverwaltung nutzen. Hierbei unterscheidet sich lediglich die Erstellung des Gutscheins.

Weitere Informationen zur Erstellung von JWWS-Gutscheinen an der Kasse finden Sie in dieser Lektion.

Aktualisiert am 19. September 2019

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