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Meldepflicht nach §146a, Absatz 4 -AO für elektronische Kassen

Liebe Buchhändlerinnen, liebe Buchhändler,

wir möchten Sie zur Meldepflicht nach §146a, Absatz 4 -AO für elektronische Kassen gegenüber dem Finanzamt informieren.

Aktueller Stand ist, dass die Meldeplicht für elektronische Kassen aufgehoben wurde. Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hat bis heute noch kein Mitteilungssystem zur Meldung freigegeben.

Somit können Sie keine Finanzamt-konforme Meldungen zu Ihren genutzten elektronische Kassen abgeben.

Wir informieren Sie, wenn das Formular oder die elektronische Möglichkeit zur Meldung elektronischer Kassen zur Verfügung stehen und damit auch die Meldepflicht wieder besteht.

Diese Information basiert auf unserem Wissenstand vom 20.12.2019. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Information keine Rechtsberatung darstellt.

Aktualisiert am 23. Dezember 2019

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