Meldepflicht nach §146a, Absatz 4 -AO für elektronische Kassen
Liebe Buchhändlerinnen, liebe Buchhändler, wir möchten Sie zur Meldepflicht nach §146a, Absatz 4 -AO für elektronische Kassen gegenüber dem Finanzamt informieren. Aktueller Stand ist, dass die Meldeplicht für elektronische Kassen aufgehoben wurde. Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hat bis heute noch kein Mitteilungssystem zur Meldung freigegeben. Somit können Sie keine Finanzamt-konforme Meldungen…